Vollgutachten nach § 21 StVZO

Ob Importfahrzeug, Einzelbetriebserlaubnis oder Wiederzulassung – wir führen Vollgutachten nach § 21 StVZO fachgerecht durch und begleiten Sie zuverlässig bis zur erfolgreichen Zulassung Ihres Fahrzeugs.

Umfassende Fahrzeugprüfung für ein Vollgutachten

Umfassende technische Begutachtung

Im Rahmen des Vollgutachtens prüfen wir Ihr Fahrzeug umfassend auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Alle relevanten technischen Daten werden erfasst und dokumentiert, sodass die erforderlichen Unterlagen für die Zulassung erstellt werden können.

  • Begutachtung von Einzel- und Importfahrzeugen
  • Ermittlung und Dokumentation technischer Fahrzeugdaten
  • Erstellung der Unterlagen für die Zulassungsbehörde
  • Prüfung nach § 21 StVZO