Einzelabnahme nach § 19(2) StVZO

Bei speziellen Fahrzeugumbauten oder Einzelanfertigungen ist eine Einzelabnahme erforderlich. Dabei wird geprüft, ob das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht und sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann.

Fahrzeugprüfung durch den Technischen Dienst

Individuelle Fahrzeugprüfung

Die Einzelabnahme ermöglicht die Zulassung von Fahrzeugen oder Umbauten, die nicht durch Standardprüfungen abgedeckt sind.

  • Prüfung individueller Fahrzeugumbauten
  • Abnahme nach gesetzlichen Vorschriften
  • Dokumentation für Zulassungsstellen
  • Beratung zu technischen Änderungen